Stasi-Unterlagen-Archiv, www.youtube.com
Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR vollstreckt. Der Hauptmann der Auslandsspionage Werner Teske wurde per „Nahschuss in das Hinterhaupt“ hingerichtet. Man warf ihm vor, er habe mit MfS-Unterlagen in den Westen flüchten wollen. Der promovierte Wirtschaftswissenschaftler war zunehmend unzufrieden mit seiner Arbeit bei der DDR-Staatssicherheit gewesen, konnte aber nicht einfach aus dem Dienst aussteigen. Er dachte an Flucht in den Westen, setzte den Plan jedoch nie um. Trotzdem nutzte Minister Erich Mielke die Gelegenheit, ein Exempel an dem „Verräter“ zu statuieren. Teske wurde unter Mitwirkung der Stasi wegen „vollendeter Spionage“ zum Tode verurteilt.
Autor Gunter Lange und Prof. Dr. Daniela Münkel (Stasi-Unterlagen-Archiv) ordnen die Bedeutung des Falls Werner Teske historisch ein. Moderation: Dagmar Hovestädt (Stasi-Unterlagen-Archiv).
NeuroEntertainment, www.youtube.com
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Die Todesstrafe war eines der größten Geheimnisse der DDR: Vor 20 Jahren schaffte das Politbüro Exekutionen ab. SED-Chef Honecker ging es dabei nicht um
Humanismus und Menschenrechte - der Diktator brauchte den Goodwill des Westens, um seinen maroden Staat am Leben zu halten. Die wahrscheinlich letzte Hinrichtung in Deutschland
fand am 26. Juni 1981 in der DDR, in der Hinrichtungsstätte im Gefängnis in der Alfred-Kästner-Straße, Leipzig, statt: Der 39-jährige Stasi-Hauptmann Dr. Werner Teske, dem
vorgeworfen wurde, sich mit Akten in den Westen absetzen zu wollen (Spionagetatbestand), wurde durch den "unerwarteten Nahschuss" hingerichtet. Hierbei verkündete der Staatsanwalt
dem völlig Ahnungslosen die beiden Sätze "Das Gnadengesuch ist abgelehnt. Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor." Daraufhin trat der letzte deutsche Henker, Hermann Lorenz,
unbemerkt von hinten heran und schoss Teske ohne weitere Umschweife mit einer Armeepistole in den Hinterkopf. Lorenz hat auf diese Weise etwa zwanzig Hinrichtungen vollstreckt und
wurde später zum Major befördert. Das letzte nicht-militärische Todesurteil in der DDR wurde am 15. September 1972 an dem Kindermörder Erwin Hagedorn aus Eberswalde
vollzogen.
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Ab Mitte der 1970er Jahre entwickelte Teske erhebliche Zweifel am politischen System der DDR und seiner Aufgabe darin. Er spielte mit dem Gedanken, sich in
die Bundesrepublik abzusetzen und brachte als mögliche Mitgift für den Frontwechsel einige dienstliche Akten nach Hause. Aufgrund des Überlaufens des MfS-Offiziers Werner Stiller
in die Bundesrepublik 1979 wurden innerhalb des MfS die Sicherheitsmaßnahmen deutlich erhöht. Auch Teske wurde überprüft. Dabei kamen kleinere Unregelmäßigkeiten bei der
Weitergabe von MfS-Geldern an Informanten zutage. Als Teskes Wohnung deshalb durchsucht wurde, fand das MfS auch die von Teske entwendeten Akten. Teske wurde wegen Versuchs des
Landesverrats in einem besonders schweren Fall sowie der Fahnen- und Republikflucht in einem auch innerhalb des MfS geheim gehaltenen Prozess vor einem Militärgericht in Berlin
angeklagt und schließlich zum Tode verurteilt.
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